Die Erste Group Immorent GmbH ist seit über 50 Jahren erfolgreicher Spezialist für Büro- und Gewerbeimmobilien, Business- und Logistikparks, gewerblichen Wohnbau sowie Kommunal- und Infrastrukturprojekte in Österreich und Kernmärkten der Erste Group.
Flagship-Projekte:
- Erste Campus in Wien
- Silo Offices Park in Wien
- Sirius Offices in Belgrad
OENORM
ÖNORM B 1300 (Wohngebäude) sowie B 1301 (Nichtwohngebäude)
Die Halter einer Immobilie (Eigentümer, Leasingnehmer) haben im besonderen Ausmaß dafür Sorge zu tragen, dass von ihrem Objekt keine Gefahr für die Sicherheit von Personen oder deren Eigentum ausgeht.
In diesem Kontext kommt den seitens der Rechtsprechung entwickelten „Verkehrssicherungspflichten“ und der „Bauwerkehaftung“ gem. § 1319 ABGB eine zentrale Bedeutung zu. Die regelmäßige fachmännische Kontrolle des Objektes auf Schäden und Gefahrenquellen kann Gefährdungsbereiche von Bauteilen oder Ausstattungen aufzeigen und dazu beitragen, Haftungen zu minimieren oder zu vermeiden.
Die im Jahr 2016 herausgegebene ÖNORM B 1301 und die im Jahr 2018 aktualisierte ÖNORM B 1300 haben eine praxisorientierte Empfehlung zur Durchführung von Sicherheitsüberprüfungen geschaffen, bei deren Einhaltung die verantwortlichen Personen weitgehend vor Haftungen geschützt sind. Diese Überprüfungen werden ähnlich der §57a KFG Überprüfungen für Kraftfahrzeuge von einer Reihe von fachkundigen Unternehmen und privaten Sachverständigen angeboten, die eigens dafür zertifiziert sind. Eine Liste mit einigen dieser Unternehmen können Sie auf dieser Homepage finden.
Wir haben es uns zum Ziel gesetzt, alle unsere Leasingobjekte der Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen und darauf zu achten, dass allfällige dabei identifizierte sicherheitsrelevanten Vorkehrungen getroffen werden. Die Sicherheit von Personen, welche sich in den von uns vermieteten Gebäuden aufhalten, ist uns ein besonderes Anliegen. Wir sind sicher, dass wir damit dasselbe Interesse verfolgen wie unsere Kunden.
ÖNORM B 1300 (Wohngebäude) sowie B 1301 (Nichtwohngebäude)
Die Halter einer Immobilie (Eigentümer, Leasingnehmer) haben im besonderen Ausmaß dafür Sorge zu tragen, dass von ihrem Objekt keine Gefahr für die Sicherheit von Personen oder deren Eigentum ausgeht.
In diesem Kontext kommt den seitens der Rechtsprechung entwickelten „Verkehrssicherungspflichten“ und der „Bauwerkehaftung“ gem. § 1319 ABGB eine zentrale Bedeutung zu. Die regelmäßige fachmännische Kontrolle des Objektes auf Schäden und Gefahrenquellen kann Gefährdungsbereiche von Bauteilen oder Ausstattungen aufzeigen und dazu beitragen, Haftungen zu minimieren oder zu vermeiden.
Die im Jahr 2016 herausgegebene ÖNORM B 1301 und die im Jahr 2018 aktualisierte ÖNORM B 1300 haben eine praxisorientierte Empfehlung zur Durchführung von Sicherheitsüberprüfungen geschaffen, bei deren Einhaltung die verantwortlichen Personen weitgehend vor Haftungen geschützt sind. Diese Überprüfungen werden ähnlich der §57a KFG Überprüfungen für Kraftfahrzeuge von einer Reihe von fachkundigen Unternehmen und privaten Sachverständigen angeboten, die eigens dafür zertifiziert sind. Eine Liste mit einigen dieser Unternehmen können Sie auf dieser Homepage finden.
Wir haben es uns zum Ziel gesetzt, alle unsere Leasingobjekte der Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen und darauf zu achten, dass allfällige dabei identifizierte sicherheitsrelevanten Vorkehrungen getroffen werden. Die Sicherheit von Personen, welche sich in den von uns vermieteten Gebäuden aufhalten, ist uns ein besonderes Anliegen. Wir sind sicher, dass wir damit dasselbe Interesse verfolgen wie unsere Kunden.
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