Real Estate Leasing
Erste Group Immorent GmbH (EGI) war seit 1970 ein bedeutender Immobilienleasingpionier in Österreich. Real Estate Leasing war eines der Kernprodukte der Erste Group Immorent im In- und Ausland, was sich auch in einem internationalen Expansionskurs, insbesondere im CEE-Raum, ab 1996 widerspiegelte.
Nach der Finanzkrise 2007/2008 kam es jedoch zu einem wesentlichen Einbruch der Nachfrage nach Immobilienleasing. Aufgrund der geringen Margen und dem niedrigen Zinsniveau als auch unverhältnismäßig hoher Abwicklungskosten hat sich die Erste Group im Jahr 2016 entschlossen, künftig keine neuen Immobilienleasingverträge mehr abzuschließen.
In Österreich kommt es im Immobilienleasing-Bereich zu einem Phase-Out, das heißt unsere Immobilienleasingkunden werden weiterhin qualitativ hochwertig betreut. Kleinere Zu- und Umbauten in bestehenden Objekten werden weiterhin unterstützt, um ein verlässlicher Partner unserer Kunden zu bleiben.
OENORM
ÖNORM B 1300 (Wohngebäude) sowie B 1301 (Nichtwohngebäude)
Die Halter einer Immobilie (Eigentümer, Leasingnehmer) haben im besonderen Ausmaß dafür Sorge zu tragen, dass von ihrem Objekt keine Gefahr für die Sicherheit von Personen oder deren Eigentum ausgeht.
In diesem Kontext kommt den seitens der Rechtsprechung entwickelten „Verkehrssicherungspflichten“ und der „Bauwerkehaftung“ gem. § 1319 ABGB eine zentrale Bedeutung zu. Die regelmäßige fachmännische Kontrolle des Objektes auf Schäden und Gefahrenquellen kann Gefährdungsbereiche von Bauteilen oder Ausstattungen aufzeigen und dazu beitragen, Haftungen zu minimieren oder zu vermeiden.
Die im Jahr 2016 herausgegebene ÖNORM B 1301 und die im Jahr 2018 aktualisierte ÖNORM B 1300 haben eine praxisorientierte Empfehlung zur Durchführung von Sicherheitsüberprüfungen geschaffen, bei deren Einhaltung die verantwortlichen Personen weitgehend vor Haftungen geschützt sind. Diese Überprüfungen werden ähnlich der §57a KFG Überprüfungen für Kraftfahrzeuge von einer Reihe von fachkundigen Unternehmen und privaten Sachverständigen angeboten, die eigens dafür zertifiziert sind. Eine Liste mit einigen dieser Unternehmen können Sie auf dieser Homepage finden.
Wir haben es uns zum Ziel gesetzt, alle unsere Leasingobjekte der Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen und darauf zu achten, dass allfällige dabei identifizierte sicherheitsrelevanten Vorkehrungen getroffen werden. Die Sicherheit von Personen, welche sich in den von uns vermieteten Gebäuden aufhalten, ist uns ein besonderes Anliegen. Wir sind sicher, dass wir damit dasselbe Interesse verfolgen wie unsere Kunden.
ÖNORM B 1300 (Wohngebäude) sowie B 1301 (Nichtwohngebäude)
Die Halter einer Immobilie (Eigentümer, Leasingnehmer) haben im besonderen Ausmaß dafür Sorge zu tragen, dass von ihrem Objekt keine Gefahr für die Sicherheit von Personen oder deren Eigentum ausgeht.
In diesem Kontext kommt den seitens der Rechtsprechung entwickelten „Verkehrssicherungspflichten“ und der „Bauwerkehaftung“ gem. § 1319 ABGB eine zentrale Bedeutung zu. Die regelmäßige fachmännische Kontrolle des Objektes auf Schäden und Gefahrenquellen kann Gefährdungsbereiche von Bauteilen oder Ausstattungen aufzeigen und dazu beitragen, Haftungen zu minimieren oder zu vermeiden.
Die im Jahr 2016 herausgegebene ÖNORM B 1301 und die im Jahr 2018 aktualisierte ÖNORM B 1300 haben eine praxisorientierte Empfehlung zur Durchführung von Sicherheitsüberprüfungen geschaffen, bei deren Einhaltung die verantwortlichen Personen weitgehend vor Haftungen geschützt sind. Diese Überprüfungen werden ähnlich der §57a KFG Überprüfungen für Kraftfahrzeuge von einer Reihe von fachkundigen Unternehmen und privaten Sachverständigen angeboten, die eigens dafür zertifiziert sind. Eine Liste mit einigen dieser Unternehmen können Sie auf dieser Homepage finden.
Wir haben es uns zum Ziel gesetzt, alle unsere Leasingobjekte der Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen und darauf zu achten, dass allfällige dabei identifizierte sicherheitsrelevanten Vorkehrungen getroffen werden. Die Sicherheit von Personen, welche sich in den von uns vermieteten Gebäuden aufhalten, ist uns ein besonderes Anliegen. Wir sind sicher, dass wir damit dasselbe Interesse verfolgen wie unsere Kunden.
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Beispiele zertifizierter Begutachter
Arealis Liegenschaftsmanagement GmbH
Ansprechperson: Christian Wurzer
Aspernbrückengasse 2
1020 Wien
Tel: +43 (0)1 217180
E-Mail: office@arealis.at
www.arealis.at
TÜV Austria Services GmbH
Ansprechperson: Andreas Kloiber
TÜV Austria-Platz 1
2345 Brunn am Gebirge
Tel: +43 (0)504 54 – 6301
E-Mail: bautechnik@tuv.at
www.tuv.at
IMMOTECH OP GmbH
Ansprechperson: Kevin Steczuk
Schererstraße 18
4020 Linz
Tel: +43 (0)732 66 40 17
E-Mail: ksteczuk@immotechog.eu
www.immotech-austria.at
ISHAP Gebäudedokumentations GmbH
Ansprechperson: Bmstr. Ing. Thomas Korol
Giefinggasse 6/2/2.4
1210 Wien
Tel: +43 (0)1 236 4132-0
Mobil: +43 (0)664 884 54 701
E-Mail: t.korol@ishap.at
www.ishap.at
EHL Immobilien Management GmbH
Ansprechperson: DI Nikolaus Salzmann
Prinz-Eugen-Straße 8-10
1040 Wien
Tel: +43 (0)1 512 76 90-858
Mobil: +43 (0)664 88 30 95 27
E-Mail: n.salzmann@ehl.at
www.ehl.at
BauSoll GmbH
Ansprechperson: Bmstr. Ing. Joachim Walch
Eichbergstraße 33
2371 Hinterbrühl
Tel: +43 (0)2236/908087 10
E-Mail: j.walch@bausoll.at
IFEA Institut für Energieausweis GmbH
Ansprechperson: DI (FH) Benjamin Hörtenhuber
Böhmerwaldstraße 3
4020 Linz
Tel: +43 (0)5 9000 3619
Mobil: +43 (0)664 601 653 619
E-Mail: benjamin.hoertenhuber@ifea.at
www.ifea.at